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Safety first!

Uli Schulte | 4. Mai 2015, 15:10 | Veröffentlicht in Allgemein. | Bookmark Permalink.

Wie immer gilt: Safety First!

Traversenlifte und Hebezeuge mit einer Zulassung nach DGUV Vorschrift 17 (alte BGV C1) müssen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dies gilt für VMB/Work und Genie Lifte, hinzu kommen d8+ und C1 Elektro-Kettenzüge.

Alle 4 Jahre steht eine Prüfung durch einen, von der Versicherung ermächtigten, Sachverständigen an. Weitere Details gibt die IGVW SQ P2 unter dem Punkt: wiederkehrende Prüfung. Alle Geräte der Firma BASSTA Event Technologies wurden 2015 durch einen ermächtigten Sachverständigen geprüft, damit alle Beteiligten einer Produktion auf der sicheren Seite sind.

Selbstverständlich sind auch alle elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (alte BGV A3) geprüft worden.

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